Berufsorientierung

      • Höchstzulässige tägliche Arbeitszeit

        (ohne Ruhepausen)

        Kinder (unter 15 Jahren):

        7 Stunden

        Jugendliche (15 Jahre bis unter 18 Jahren):

        8 Stunden

        Höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit

        Kinder (unter 15 Jahren):

        35 Stunden

        Jugendliche (15 Jahre bis unter 18 Jahren):

        40 Stunden

        Ruhepausen

        Ruhepausen müssen im Voraus feststehen und sind abhängig von der Arbeitszeit:

        Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis zu 6 Stunden:

        30 Minuten

        Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden:

        60 Minuten

        Tägliche Freizeit Mindestens 12 Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit
        Nachtruhe 20:00 Uhr  – 6:00 Uhr
        Beschäftigungsdauer 5 Tage pro Woche

         

        Weitere Informationen: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)