Berufsorientierung
Höchstzulässige tägliche Arbeitszeit
(ohne Ruhepausen)
Kinder (unter 15 Jahren):
7 Stunden
Jugendliche (15 Jahre bis unter 18 Jahren):
8 Stunden
Höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit Kinder (unter 15 Jahren):
35 Stunden
Jugendliche (15 Jahre bis unter 18 Jahren):
40 Stunden
Ruhepausen Ruhepausen müssen im Voraus feststehen und sind abhängig von der Arbeitszeit:
Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis zu 6 Stunden:
30 Minuten
Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden:
60 Minuten
Tägliche Freizeit Mindestens 12 Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit Nachtruhe 20:00 Uhr – 6:00 Uhr Beschäftigungsdauer 5 Tage pro Woche Weitere Informationen: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)